Der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr erster Bürgermeister Georg Straub, berichtet von Planungen seitens des Landkreises den Umlagensatz für die Erhebung der Kreisumlage 2023 um 2,5 Prozentpunkte, von 45,7 % auf 48,2 %, zu erhöhen.

 

Der Erhöhungswille führt bei den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung zu Unmut. Dadurch, dass die Umlagekraft der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale erheblich gesunken ist, erhöht sich die Belastung aus der Kreisumlage in diesem Jahr schon bei einem gleich bleibenden Umlagesatz von 45,7 % um rd. 700.000 € für die Mitgliedsgemeinden der VG Bad Neustadt. Eine tatsächliche Erhöhung des Umlagesatzes um 2,5 % würde die Belastung noch einmal um rd. 400.000 € zusätzlich erhöhen.

 

Dies kann nach einhelliger Meinung nicht hingenommen werden. Die ersten Bürgermeister, die Mitglieder des Kreisausschusses sind, werden aufgefordert, der vorgesehenen Erhöhung im Kreisausschuss entgegenzuwirken.