Der Haushaltsentwurf 2023 sowie der Entwurf der Finanzplanung bis 2026 wurden durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale in Abstimmung mit dem Gemeinschaftsvorsitzenden, Herrn ersten Bürgermeister Georg Straub, unter Berücksichtigung der Investitionsplanung 2023 (Beschluss der Gemeinschaftsversammlung vom 01.03.2023), erstellt.

Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans 2023 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die Investitionsplanung, sowie die Schulden- und Rücklagenentwicklung werden von Herrn Kämmerer Martin Koller von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale erläutert.

Abschließend werden die Haushaltssatzung 2023, die Finanzplanung und der Stellenplan von der Gemeinschaftsversammlung beschlossen.

 

Beschluss:

 

Auf Grund der Artikel 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festge­setzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

                                                    in Einnahmen und Ausgaben mit                3.495.600 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

                                                    in Einnahmen und Ausgaben mit                   138.800 €

 

ausgeglichen ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

I. Verwaltungsumlage

 

1.   Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzie­rung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 2.890.800 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsge­meinden bemessen.

2.   Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 12.582 Einwohner festgesetzt.

3.   Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 229,7568 € festgesetzt.

 

 

II. Investitionsumlage

 

1.   Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzie­rung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 50.000 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.   Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2022 auf 12.582 Einwohner festgesetzt.

3.   Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 3,9739 € festgesetzt.



§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

22

 

 

 

Der Stellenplan zum Haushaltsplan 2023 weist folgende Stellen auf:

 

Besoldungsgruppe /

Stellenanzahl

 

Erläuterung

 

Entgeltgruppe

2023

2022

 

 

1. Beamte

 

 

entspricht Entgeltgruppe

A 13

 

 

13

 

A 12

1

 

12

 

A 11

4

5

11

 

A 10

1

1

10

 

A 9

1

1

9

 

A 8

3,23

1,5

8

 

A 7

1,75

2

7

 

A 6

 

1

6

 

Summe Beamte:

11,98

11,5

 

 

 

 

 

 

 

2. Angestellte

 

 

entspricht Besoldungsgruppe

13

1

1

A 13

 

12

3

3

A 12

inkl. NES-Allianz

11

0,9

1

A 11

 

10

1

 

A 10

 

9c

1,38

1,38

A 9 / A 10

 

9b

1

1

 

 

9a

3

3,64

 

 

8

1,74

2

A 8

 

7

10,13

11,05

A 7

inkl. NES-Allianz

6

3,51

2,51

A 6

 

5

1,00

 

A 5

 

4

-

-

A 4

 

1

0,23

0,18

 

 

Summe Angestellte:

27,89

26,76

 

 

Insgesamt:

39,87

38,26

 

 

 

 

 

 

 

3. Auszubildende

 

 

 

 

Anwärter 2. QE

1

-

 

 

VFA-K

4

4

 

 

 

 

Beschluss:

 

Dem Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan 2023 wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

22

 

 

Die Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2026 stellt sich wie folgt dar:

 

Rechnungsjahr 2024:

Gesamtplan                                                                                                                3.666.000 €

davon:                         Verwaltungshaushalt                                         3.593.500 €

                                    Vermögenshaushalt                                               72.500 €

Allgemeine VG-Umlage         2.989.000 €     entspricht        237,56 €/EW

Investitionsumlage                       50.000 €     entspricht            3,97 €/EW

 

Rechnungsjahr 2025:

Gesamtplan                                                                                                                3.748.200 €

davon:                         Verwaltungshaushalt                                         3.675.000 €

                                    Vermögenshaushalt                                               73.200 €

Allgemeine VG-Umlage         3.069.500 €     entspricht        243,96 €/EW

Investitionsumlage                       50.000 €     entspricht            3,97 €/EW

 

Rechnungsjahr 2026:

Gesamtplan                                                                                                                3.842.200 €

davon:                         Verwaltungshaushalt                                         3.768.200 €

                                    Vermögenshaushalt                                               74.000 €

Allgemeine VG-Umlage         3.162.000 €     entspricht        251,31 €/EW

Investitionsumlage                       50.000 €     entspricht            3,97 €/EW


Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale stimmt der Finanzplanung von 2024 - 2026 zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

22