Beschluss:

 

Nach Behandlung und Erledigung der Prüfungsfeststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2022 der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale wird mit dem im Feststellungsbeschluss enthaltenen Abschlussergebnis die Entlastung gem. Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) erteilt.

 

Der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr erster Bürgermeister Georg Straub, nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

18