Die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung wird seit dem Jahr 2011 im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Grundlage einer Zweckvereinbarung. Die Zweckvereinbarung wurde zuletzt zum 01.01.2022 neu erlassen und zwischen den Gemeinden Burglauer, Hohenroth, Niederlauer, Salz als Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale sowie der Gemeinde Oberleichtersbach und den Märkten Bad Bocklet, Geroda, Saal a. d. Saale und Burkardroth geschlossen.

 

Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 die Beendigung der kommunalen Verkehrsüberwachung und den damit verbundenen Ausstieg aus der kommunalen Zusammenarbeit zum 31.12.2024 beschlossen.

 

Durch den Ausstieg der Gemeinde Hohenroth reduzieren sich die monatlichen Messstunden der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale von derzeit 41 Std. auf 35 Std. im Jahre 2025.

 

Damit wird die Anzahl der Messstunden der VG-Gemeinden im Vergleich unter der Anzahl der Messstunden der weiteren beteiligten Kommunen liegen.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) soll der Umfang der übertragenen Aufgaben im Verhältnis zum Umfang der entsprechenden eigenen Aufgaben der übernehmenden Gebietskörperschaft nachrangig sein.

 

Sofern sich keine weiteren Veränderungen ergeben, können die rechtlichen Vorgaben ab 2025 im Hinblick auf die Nachrangigkeit nicht mehr erfüllt werden.

 

Die o. g. rechtlichen Anforderungen können ab 2025 weiterhin erfüllt werden, wenn eine Reduzierung von Messstunden der externen Kommunen oder eine Hinzubuchung weiterer Messstunden der beteiligten VG-Gemeinden Niederlauer, Salz oder Burglauer eintritt. Diese Möglichkeiten sollen in den betroffenen Gremien zeitnah beraten werden.

 

Um aus Sicht der VG handlungsfähig zu bleiben und Überlegungen für eine mögliche Neuausrichtung anstellen bzw. Alternativen aufzeigen zu können ist die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale als beteiligte Kommune der kommunalen Zusammenarbeit gezwungen gegenüber allen beteiligten Kommunen unter Einhaltung der Frist bis zum 31.12.2023 die kommunale Verkehrsüberwachung zum 31.12.2024 zu kündigen.

 

Die Kündigung ist schriftlich zu erklären und allen anderen an der Zweckvereinbarung beteiligten Kommunen bekannt zu geben.

 

Die weiteren Grundlagen, wie z. B. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Dienstleister GKVS, der Dienstleistungsvertrag (Durchführung der Messungen) mit der GKVS und die Vereinbarung mit der Landespolizei sind im Zeitraum bis Ende 2024 entsprechend ebenfalls zu kündigen oder anzupassen.

 

Verbandsrat Jürgen Schmitt, Mitglied des Gemeinderats Hohenroth, stellt die Frage nach den personellen Auswirkungen in der VG, im Hinblick auf die vorhandenen Stellen für die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ), im Falle ihrer tatsächlichen Einstellung zum 31.12.2024. Die Geschäftsleiterin, Frau Heike Kaiser, erläutert, dass für die KVÜ derzeit 0,64 Stellen vorhanden sind. Das eingesetzte Personal ist unbefristet beschäftigt; Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht.


Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Zweckvereinbarung „Kommunale Verkehrsüberwachung“ fristgerecht zum 31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 zu kündigen um im Hinblick auf die Anforderungen gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 2 KommZG handlungsfähig zu bleiben.

 

Mit den an aktuell an der Zweckvereinbarung beteiligten Kommunen werden weitere Abstimmungen zur Fortführung unter Wahrung der Anforderungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 KommZG geführt.

 

Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt die schriftliche Kündigung fristgerecht bis 31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 an alle Beteiligten zu versenden. Weiterhin wird der Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, notwendige Kündigungen bzw. Anpassungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags mit dem Dienstleister der GKVS, des Dienstleistungsvertrags (Durchführung der Messungen) mit der GKVS und der Vereinbarung mit der Landespolizei – soweit notwendig - zu veranlassen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

19