Sitzung: 28.11.2023 VG/003/2023
Die Durchführung der kommunalen Verkehrsüberwachung wird seit dem Jahr
2011 im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit durchgeführt. Die Zusammenarbeit
erfolgt auf Grundlage einer Zweckvereinbarung. Die Zweckvereinbarung wurde
zuletzt zum 01.01.2022 neu erlassen und zwischen den Gemeinden Burglauer,
Hohenroth, Niederlauer, Salz als Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a. d. Saale sowie der Gemeinde Oberleichtersbach und den Märkten
Bad Bocklet, Geroda, Saal a. d. Saale und Burkardroth geschlossen.
Der Gemeinderat Hohenroth hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 die
Beendigung der kommunalen Verkehrsüberwachung und den damit verbundenen
Ausstieg aus der kommunalen Zusammenarbeit zum 31.12.2024 beschlossen.
Durch den Ausstieg der Gemeinde Hohenroth reduzieren sich die
monatlichen Messstunden der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad
Neustadt a. d. Saale von derzeit 41 Std. auf 35 Std. im Jahre 2025.
Damit wird die Anzahl der Messstunden der VG-Gemeinden im Vergleich unter
der Anzahl der Messstunden der weiteren beteiligten Kommunen liegen.
Gemäß Art. 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (KommZG) soll der Umfang der übertragenen Aufgaben im Verhältnis
zum Umfang der entsprechenden eigenen Aufgaben der übernehmenden
Gebietskörperschaft nachrangig sein.
Sofern sich keine weiteren Veränderungen ergeben, können die rechtlichen
Vorgaben ab 2025 im Hinblick auf die Nachrangigkeit nicht mehr erfüllt werden.
Die o. g. rechtlichen Anforderungen können ab 2025 weiterhin erfüllt
werden, wenn eine Reduzierung von Messstunden der externen Kommunen oder eine Hinzubuchung
weiterer Messstunden der beteiligten VG-Gemeinden Niederlauer, Salz oder
Burglauer eintritt. Diese Möglichkeiten sollen in den betroffenen Gremien
zeitnah beraten werden.
Um aus Sicht der VG handlungsfähig zu bleiben und Überlegungen für eine
mögliche Neuausrichtung anstellen bzw. Alternativen aufzeigen zu können ist die
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale als beteiligte Kommune der
kommunalen Zusammenarbeit gezwungen gegenüber allen beteiligten Kommunen unter
Einhaltung der Frist bis zum 31.12.2023 die kommunale Verkehrsüberwachung zum
31.12.2024 zu kündigen.
Die Kündigung ist
schriftlich zu erklären und allen anderen an der Zweckvereinbarung beteiligten
Kommunen bekannt zu geben.
Die weiteren
Grundlagen, wie z. B. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit dem Dienstleister
GKVS, der Dienstleistungsvertrag (Durchführung der Messungen) mit der GKVS und
die Vereinbarung mit der Landespolizei sind im Zeitraum bis Ende 2024
entsprechend ebenfalls zu kündigen oder anzupassen.
Verbandsrat Jürgen
Schmitt, Mitglied des Gemeinderats Hohenroth, stellt die Frage nach den
personellen Auswirkungen in der VG, im Hinblick auf die vorhandenen Stellen für
die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ), im Falle ihrer tatsächlichen
Einstellung zum 31.12.2024. Die Geschäftsleiterin, Frau Heike Kaiser,
erläutert, dass für die KVÜ derzeit 0,64 Stellen vorhanden sind. Das
eingesetzte Personal ist unbefristet beschäftigt; Anspruch auf
Weiterbeschäftigung besteht.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, die Zweckvereinbarung
„Kommunale Verkehrsüberwachung“ fristgerecht zum 31.12.2023 mit Wirkung zum
31.12.2024 zu kündigen um im Hinblick auf die Anforderungen gemäß Art. 7 Abs. 2
Satz 2 KommZG handlungsfähig zu bleiben.
Mit den an aktuell an der Zweckvereinbarung beteiligten Kommunen werden
weitere Abstimmungen zur Fortführung unter Wahrung der Anforderungen des Art. 7
Abs. 2 Satz 2 KommZG geführt.
Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt die schriftliche Kündigung fristgerecht
bis 31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 an alle Beteiligten zu versenden. Weiterhin
wird der Gemeinschaftsvorsitzende ermächtigt, notwendige Kündigungen bzw.
Anpassungen des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags mit dem Dienstleister der
GKVS, des Dienstleistungsvertrags (Durchführung der Messungen) mit der GKVS und
der Vereinbarung mit der Landespolizei – soweit notwendig - zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
19 |
Mitgliederzahl: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
19 |