Sitzung: 28.11.2023 VG/003/2023
Auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 30.10.2023 über
die Bestellung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten für die
Koordination und Fortschreibung des gem. Art. 43 Abs. 1 Bayer.
Digitalisierungsgesetz notwendigen Informationssicherheitskonzeptes für die
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale hat die Interkomm-IT
Rhön-Grabfeld GmbH in Abstimmung mit der VG Bad Neustadt den notwendigen Umfang
für die Ersterstellung des Konzeptes ermittelt. Das Angebot des Dienstleisters
„Mein Datenschutzberater“ vom 04.11.2023 beläuft sich für die VG Bad Neustadt
auf 19.278 €. Hinzu kommt ein Kostenansatz für die Zertifizierung des Konzeptes
von (max.) 6.000 €. Die Ausgaben für die Ersterstellung sind förderfähig.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Beratung und Begleitung der
Implementierung durch Dienstleister 19.278,00
€
2. Erst-Zertifizierung des Managementsystems
zur Informationssicherheit 6.000,00
€
3. Nebenkosten (insbesondere Fahrzeiten,
Übernachtungskosten) 2.284,80
€
(nicht förderfähig)
Gesamtkosten: 27.562,80
€
Finanzierung:
Beantragte Förderung im Rahmen des
ISMS-Förderprogramms (70 %) 17.694,60
€
(förderfähig Nr. 1 und 2)
Eigenmittel der VG (Eigenanteil + nicht
förderfähig Nr. 3) 9.868,20
€
Gesamtfinanzierung: 27.562,80
€
Die für die Erstellung und laufende
Fortschreibung benötigte Softwarelizenz wird zentral über die Interkomm-IT beschafft.
Die hierfür anfallenden jährlichen Kosten in Höhe von ca. 2.000 € sind nicht
förderfähig und erhöhen den Eigenmittelbedarf der VG.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Umsetzung des Projektes mit
Gesamtkosten von 27.562,80 € zu. Fördermittel im Rahmen des
ISMS-Förderprogramms werden im Umfang von 17.694,60 € (70 % zu den
förderfähigen Kosten) beantragt.
Zu den o. g. Kosten kommen noch die Ausgaben für die notwendige
Softwarelizenz hinzu. Diese wird zentral über die Interkomm-IT beschafft.
Das Konzept soll im Jahr 2024 aufgestellt werden. Die laufende
Fortschreibung ist auf Grundlage des öffentlichen-rechtlichen Vertrages vom
30.10.2023 in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Interkomm-IT, dem
Landkreis Rhön-Grabfeld, der Stadt Bad Königshofen, der Stadt Bischofsheim, dem
Markt Oberelsbach, der Gemeinde Sandberg sowie den VGen Fladungen, Heustreu,
Ostheim v. d. Rhön, Mellrichstadt, Saal a.d. Saale und der VG Bad Neustadt a.d.
Saale geplant. Die hierfür anteiligen Kosten werden durch die Interkomm-IT
jährlich abgerechnet. Die interkommunale Zusammenarbeit wird zusätzlich über
die Regierung von Unterfranken gefördert.
Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt nach Vorliegen des
Förderbescheides die notwendigen Aufträge zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
19 |
Mitgliederzahl: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
19 |