Auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 30.10.2023 über die Bestellung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten für die Koordination und Fortschreibung des gem. Art. 43 Abs. 1 Bayer. Digitalisierungsgesetz notwendigen Informationssicherheitskonzeptes für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale hat die Interkomm-IT Rhön-Grabfeld GmbH in Abstimmung mit der VG Bad Neustadt den notwendigen Umfang für die Ersterstellung des Konzeptes ermittelt. Das Angebot des Dienstleisters „Mein Datenschutzberater“ vom 04.11.2023 beläuft sich für die VG Bad Neustadt auf 19.278 €. Hinzu kommt ein Kostenansatz für die Zertifizierung des Konzeptes von (max.) 6.000 €. Die Ausgaben für die Ersterstellung sind förderfähig.

 

Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:

 

1. Beratung und Begleitung der Implementierung durch Dienstleister                     19.278,00 €

 

2. Erst-Zertifizierung des Managementsystems zur Informationssicherheit              6.000,00 €

 

3. Nebenkosten (insbesondere Fahrzeiten, Übernachtungskosten)                          2.284,80 €

    (nicht förderfähig)

 

Gesamtkosten:                                                                                                        27.562,80 €

 

Finanzierung:

 

Beantragte Förderung im Rahmen des ISMS-Förderprogramms (70 %)                17.694,60 €
(förderfähig Nr. 1 und 2)

 

Eigenmittel der VG (Eigenanteil + nicht förderfähig Nr. 3)                                         9.868,20 €

 

Gesamtfinanzierung:                                                                                              27.562,80 €

 

 

Die für die Erstellung und laufende Fortschreibung benötigte Softwarelizenz wird zentral über die Interkomm-IT beschafft. Die hierfür anfallenden jährlichen Kosten in Höhe von ca. 2.000 € sind nicht förderfähig und erhöhen den Eigenmittelbedarf der VG.


Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Umsetzung des Projektes mit Gesamtkosten von 27.562,80 € zu. Fördermittel im Rahmen des ISMS-Förderprogramms werden im Umfang von 17.694,60 € (70 % zu den förderfähigen Kosten) beantragt.

 

Zu den o. g. Kosten kommen noch die Ausgaben für die notwendige Softwarelizenz hinzu. Diese wird zentral über die Interkomm-IT beschafft.

 

Das Konzept soll im Jahr 2024 aufgestellt werden. Die laufende Fortschreibung ist auf Grundlage des öffentlichen-rechtlichen Vertrages vom 30.10.2023 in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Interkomm-IT, dem Landkreis Rhön-Grabfeld, der Stadt Bad Königshofen, der Stadt Bischofsheim, dem Markt Oberelsbach, der Gemeinde Sandberg sowie den VGen Fladungen, Heustreu, Ostheim v. d. Rhön, Mellrichstadt, Saal a.d. Saale und der VG Bad Neustadt a.d. Saale geplant. Die hierfür anteiligen Kosten werden durch die Interkomm-IT jährlich abgerechnet. Die interkommunale Zusammenarbeit wird zusätzlich über die Regierung von Unterfranken gefördert.

 

Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt nach Vorliegen des Förderbescheides die notwendigen Aufträge zu vergeben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

19