Sitzung: 28.11.2023 VG/003/2023
Durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des
ausländerrechtlichen Dokumentenwesens – BGBL 2023 Nr. 271 – wurde u. a.
beschlossen, dass der Kinderreisepass nur noch bis Ende 2023 Gültigkeit
besitzt. Ab dem 01.01.2024 werden die Ausweisdokumente – Reisepass und
Personalausweis – altersunabhängig gleichgestellt.