Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2023 beschlossen die Zweckvereinbarung Kommunale Verkehrsüberwachung fristgerecht zum 31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 zu kündigen, da die Nachrangigkeit der Aufgabenerfüllung i. S. des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) durch die Beendigung der Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenroth zum 31.12.2024 nicht mehr gegeben war.

 

Am 25.01.2024 fand ein gemeinsamer Besprechungstermin mit allen Bürgermeistern sowie Vertretungen der Verwaltungen, der an der kommunalen Zusammenarbeit aktuell beteiligten Kommunen - Gemeinde Burglauer, Gemeinde Hohenroth, Gemeinde Niederlauer, Gemeinde Salz, Gemeinde Oberleichtersbach, Markt Geroda, Markt Bad Bocklet, Markt Burkardroth, Markt Saal a. d. Saale - statt.

 

Tenor der Besprechung war, dass die kommunale Verkehrsüberwachung mit dem Ziel der Sicherheit des Verkehrs, gerade auf stark frequentierten bzw. geschwindigkeitsreduzierten Straßen (Tempo 30-Zonen) in den Ortsbereichen, fortgeführt werden soll. Die interkommunale Zusammenarbeit wird ausdrücklich unterstützt und soll aufgrund fehlender Ressourcen der Polizeiinspektionen für diese Aufgabe in der Kooperation der Kommunen fortgeführt werden.

 

Um auch über das Jahr 2024 hinaus die Überwachung des fließenden Verkehrs zu ermöglichen, ist der Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung kommunale Verkehrsüberwachung unter Berücksichtigung der geforderten Nachrangigkeit notwendig. Damit verbunden ist eine Anpassung der Messstunden der externen Kommunen im verträglichen Umfang.

 

Hinsichtlich dieser Zielsetzung wurden in den Gremien der Gemeinden Burglauer, Niederlauer und Salz die Beschlüsse gefasst, dass auch über das Jahr 2024 hinaus eine Beteiligung an einer neuen Zweckvereinbarung kommunale Verkehrsüberwachung im bisherigen Umfang erfolgen soll.

 

Die Gremien des Marktes Bad Bocklet, Burkardroth und Saal a. d. Saale haben einer Beteiligung an einer neuen Zweckvereinbarung kommunale Verkehrsüberwachung ebenfalls zugestimmt und darüber hinaus die Reduzierung der Messstunden um jeweils eine Stunde pro Monat zugesichert. Vom Marktgemeinderat Geroda wurde beschlossen, die Kommunale Verkehrsüberwachung zum 31.12.2024 zu beenden. Die Gemeinde Oberleichtersbach hat einer Beteiligung an einer neuen Zweckvereinbarung kommunale Verkehrsüberwachung im bisherigen Umfang zugestimmt.

 

Auf Basis der vorgenannten Grundlagen kann die kommunale Zusammenarbeit mit Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung kommunale Verkehrsüberwachung zum 01.01.2025 erfolgen. Um den Verwaltungsaufwand, welcher mit Änderungen der Zweckvereinbarung verbunden ist zu reduzieren, soll die neue Zweckvereinbarung eine Laufzeit von drei Jahren (ab 2025) beinhalten.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Fortführung der interkommunalen Zusammenarbeit zur kommunalen Verkehrsüberwachung mit dem Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung ab dem 01.01.2025 zu.

 

Alle für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung notwendigen hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben werden wie bisher von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale übernommen.

 

Die neue Zweckvereinbarung soll auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch drei Jahre ab Inkrafttreten (01.01.2025) gelten.

 

Die Verwaltungsgemeinschaft wird die notwendige Zweckvereinbarung erarbeiten und der Gemeinschaftsversammlung sowie den weiteren beteiligten Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

22