Sitzung: 25.03.2024 VG/001/2024
Die Gemeinschaftsversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2023
beschlossen die Zweckvereinbarung Kommunale Verkehrsüberwachung fristgerecht
zum 31.12.2023 mit Wirkung zum 31.12.2024 zu kündigen, da die Nachrangigkeit
der Aufgabenerfüllung i. S. des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die
kommunale Zusammenarbeit (KommZG) durch die Beendigung der Zusammenarbeit mit
der Gemeinde Hohenroth zum 31.12.2024 nicht mehr gegeben war.
Am 25.01.2024 fand ein gemeinsamer Besprechungstermin mit allen
Bürgermeistern sowie Vertretungen der Verwaltungen, der an der kommunalen
Zusammenarbeit aktuell beteiligten Kommunen - Gemeinde Burglauer, Gemeinde
Hohenroth, Gemeinde Niederlauer, Gemeinde Salz, Gemeinde Oberleichtersbach,
Markt Geroda, Markt Bad Bocklet, Markt Burkardroth, Markt Saal a. d. Saale -
statt.
Tenor der Besprechung war, dass die kommunale Verkehrsüberwachung mit
dem Ziel der Sicherheit des Verkehrs, gerade auf stark frequentierten bzw.
geschwindigkeitsreduzierten Straßen (Tempo 30-Zonen) in den Ortsbereichen,
fortgeführt werden soll. Die interkommunale Zusammenarbeit wird ausdrücklich
unterstützt und soll aufgrund fehlender Ressourcen der Polizeiinspektionen für
diese Aufgabe in der Kooperation der Kommunen fortgeführt werden.
Um auch über das Jahr 2024 hinaus die Überwachung des fließenden
Verkehrs zu ermöglichen, ist der Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung kommunale
Verkehrsüberwachung unter Berücksichtigung der geforderten Nachrangigkeit notwendig.
Damit verbunden ist eine Anpassung der Messstunden der externen Kommunen im
verträglichen Umfang.
Hinsichtlich dieser Zielsetzung wurden in den Gremien der Gemeinden Burglauer, Niederlauer und Salz die
Beschlüsse gefasst, dass auch über das Jahr 2024 hinaus eine Beteiligung an
einer neuen Zweckvereinbarung kommunale Verkehrsüberwachung im bisherigen Umfang erfolgen soll.
Die Gremien des Marktes Bad
Bocklet, Burkardroth und Saal a. d. Saale haben einer Beteiligung
an einer neuen Zweckvereinbarung kommunale Verkehrsüberwachung ebenfalls
zugestimmt und darüber hinaus die Reduzierung
der Messstunden um jeweils eine Stunde
pro Monat zugesichert. Vom Marktgemeinderat Geroda wurde beschlossen, die Kommunale Verkehrsüberwachung zum
31.12.2024 zu beenden. Die Gemeinde Oberleichtersbach hat einer Beteiligung
an einer neuen Zweckvereinbarung kommunale Verkehrsüberwachung im bisherigen Umfang zugestimmt.
Auf Basis der vorgenannten Grundlagen kann die kommunale Zusammenarbeit
mit Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung kommunale Verkehrsüberwachung zum
01.01.2025 erfolgen. Um den Verwaltungsaufwand, welcher mit Änderungen der
Zweckvereinbarung verbunden ist zu reduzieren, soll die neue Zweckvereinbarung eine
Laufzeit von drei Jahren (ab 2025) beinhalten.
Beschluss:
Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Fortführung der interkommunalen
Zusammenarbeit zur kommunalen Verkehrsüberwachung mit dem Abschluss einer neuen
Zweckvereinbarung ab dem 01.01.2025 zu.
Alle für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung notwendigen
hoheitlichen Befugnisse und Aufgaben werden wie bisher von der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale übernommen.
Die neue Zweckvereinbarung soll auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch
drei Jahre ab Inkrafttreten (01.01.2025) gelten.
Die Verwaltungsgemeinschaft wird die notwendige Zweckvereinbarung
erarbeiten und der Gemeinschaftsversammlung sowie den weiteren beteiligten
Gremien zur Beschlussfassung vorlegen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja-Stimmen: |
22 |
Mitgliederzahl: |
22 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
22 |
