Der Haushaltsentwurf 2024 sowie der Entwurf der Finanzplanung bis 2027 wurden durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale in Abstimmung mit dem Gemeinschaftsvorsitzenden, Herrn ersten Bürgermeister Georg Straub, unter Berücksichtigung der Investitionsplanung 2024 ff. erstellt.

Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans 2024 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die Investitionsplanung, sowie die Schulden- und Rücklagenentwicklung werden von Herrn Kämmerer Martin Koller von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale erläutert.

Abschließend werden die Haushaltssatzung 2024, die Finanzplanung und der Stellenplan von der Gemeinschaftsversammlung beschlossen.

 

Beschluss:

 

Auf Grund der Artikel 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festge­setzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

                                                    in Einnahmen und Ausgaben mit                3.869.200 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

                                                    in Einnahmen und Ausgaben mit                   140.000 €

 

ausgeglichen ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

I. Verwaltungsumlage

 

1.   Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzie­rung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 3.215.000 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsge­meinden bemessen.

2.   Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 12.524 Einwohner festgesetzt.

3.   Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 256,7071 € festgesetzt.

 

 

II. Investitionsumlage

 

1.   Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzie­rung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 20.000 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.   Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2023 auf 12.524 Einwohner festgesetzt.

3.   Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 1,5969 € festgesetzt.



§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

22

 

 

 

Der Stellenplan zum Haushaltsplan 2024 weist folgende Stellen auf:

 

Besoldungsgruppe /

Stellenanzahl

 

Erläuterung

 

Entgeltgruppe

2024

2023

 

 

1. Beamte

 

 

entspricht Entgeltgruppe

A 13

 

 

13

 

A 12

3

1

12

 

A 11

1

4

11

 

A 10

1

1

10

 

A 9

1,5

1

9

 

A 8

3,6

3,23

8

 

A 7

1

1,75

7

 

A 6

 

 

6

 

Summe Beamte:

11,1

11,98

 

 

 

 

 

 

 

2. Beschäftigte

 

 

entspricht Besoldungsgruppe

13

1

1

A 13

 

12

2,87

3

A 12

 

11

0,9

0,9

A 11

inkl. NES-Allianz

10

1

1

A 10

 

9c

1,38

1,38

A 9 / A 10

 

9b

1

1

 

 

9a

6

3

 

 

8

2,74

1,74

A 8

 

7

8,29

10,13

A 7

inkl. NES-Allianz

6

4,51

3,51

A 6

 

5

1,00

1,00

A 5

 

4

-

-

A 4

 

2

0,13

-

 

 

1

 

0,23

 

 

Summe Beschäftigte:

30,82

27,89

 

 

Insgesamt:

41,92

39,87

 

 

 

 

 

 

 

3. Auszubildende

 

 

 

 

Anwärter 2. QE

1

1

 

 

VFA-K

3

4

 

 

 

Beschluss:

 

Dem Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan 2024 wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

22

 

 

Die Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 stellt sich wie folgt dar:

 

Rechnungsjahr 2025

 

 

 

Gesamtplan

 

 

4.121.600 €

davon:

Verwaltungshaushalt

 

4.047.600 €

 

Vermögenshaushalt

 

74.000 €

Allgemeine VG-Umlage

3.385.200 €

entspricht

270,30 € / EW

Investitionsumlage

50.000 €

entspricht

3,99 € / EW

 

 

 

 

Rechnungsjahr 2026

 

 

 

Gesamtplan

 

 

4.196.500 €

davon:

Verwaltungshaushalt

 

4.122.500 €

 

Vermögenshaushalt

 

74.000 €

Allgemeine VG-Umlage

3.459.000 €

entspricht

276,19 € / EW

Investitionsumlage

50.000 €

entspricht

3,99 € / EW

 

 

 

 

Rechnungsjahr 2027

 

 

 

Gesamtplan

 

 

4.271.700 €

davon:

Verwaltungshaushalt

 

4.196.700 €

 

Vermögenshaushalt

 

75.000 €

Allgemeine VG-Umlage

3.539.800 €

entspricht

282,64 € / EW

Investitionsumlage

50.000 €

entspricht

3,99 € / EW

 


Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale stimmt der Finanzplanung von 2025 - 2027 zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

22