Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.01.2014 die örtliche Prüfung für das Haushaltsjahr 2012 vorgenommen. Die Prüfungsfeststellungen und die Stellungnahme der Verwaltung wurden bereits in der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 10.02.2014 behandelt.
Die Prüfungsfeststellungen wurden durch die gegebenen Erläuterungen als erledigt angesehen.


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 wird gem. Art. 10 Abs. 2 der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EINNAHMEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.1

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

2.008.800,74

152.561,29

2.161.362,03

1.2

Neue Haushaltsreste

+

 

0,00

0,00

1.3

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

 

0,00

0,00

1.4

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.5

Bereinigte Soll-Einnahmen

=

2.008.800,74

152.561,29

2.161.362,03

AUSGABEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.6

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

2.008.800,74

154.765,69

2.163.566,43

1.7

Neue Haushaltsreste

+

0,00

26.440,20

26.440,20

1.8

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

28.644,60

28.644,60

1.9

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10

Bereinigte Soll-Ausgaben

=

2.008.800,74

152.561,29

2.161.362,03

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

2.1

 

Unerledigte Vorschüsse (Barkassen, Irrläufer)

 

-71.541,20

2.2

 

Unerledigte Verwahrgelder

 

 

133.514,54

 

 

 

 

 

 

 

Stand des Vermögens und der Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand zu Beginn

 

Zugang

Abgang

Stand am Ende

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

 

 

Vermögen

92.794,08

 

54.049,86

0,00

146.843,94

Schulden

939.824,97

 

0,00

22.128,52

917.696,45

 

Die im Haushaltsjahr 2012 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit die Genehmigung nicht schon früher durch die Gemeinschaftsversammlung erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

20