Nach Art. 25 Abs. 2 Satz 1 BayDSG haben alle Städte, Märkte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die personenbezogene Daten mit Hilfe von automatisierten Verfahren verarbeiten oder nutzen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Sie können einen Datenschutzbeauftragten gemeinsam bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG).

 

Nach Vorgesprächen ist der Landkreis Rhön-Grabfeld bereit, in Zusammenarbeit mit den Städten, Märkten, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften im Landratsamt eine entsprechende Kraft anzusiedeln und die Aufgabe des Dienstherrn, bzw. Arbeitgebers zu übernehmen. An dieser Lösung werden sich nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen alle Verwaltungseinheiten im Landkreis außer die VG Ostheim beteiligen. Die notwendigen Regelungen sollen in einer Zweckvereinbarung für die Bestellung eines(r) Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis Rhön-Grabfeld getroffen werden. Der Gemeinschaftsversammlung wird der Entwurf dieser mit dem Landkreis abgestimmten Zweckvereinbarung vorgelegt. Die jährlichen Kosten werden sich bei Beteiligung wie vorgenannt für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt auf rd. 9.000,- Euro belaufen.


Beschluss:

 

Dem Entwurf der Zweckvereinbarung für die Bestellung eines(r) Datenschutzbeauftragten der Verwaltungseinheiten im Landkreis Rhön-Grabfeld wird zugestimmt. Die Zweckvereinbarung ist als Bestandteil dieses Beschlusses dem Sitzungsprotokoll als Anlage beigefügt. Sollte einer oder mehrere der im Entwurf der Zweckvereinbarung genannten Verwaltungseinheiten sich nicht an der gemeinsamen Bestellung eines Datenschutzbeauftragten beteiligen, so gilt die Zustimmung zur Zweckvereinbarung auch für einen entsprechend geminderten Kreis der an der Zweckver-einbarung Beteiligten. Die voraussichtliche Kostenbeteiligung der VG NES wird unter diesen Umständen jedoch auf 10.000,- Euro / Jahr begrenzt. Sollten sich nach dieser Beschlussfassung an der Zweckvereinbarung noch Änderungen ergeben, wird der 1. Bürgermeister / Gemein-schaftsvorsitzende ermächtigt die Zweckvereinbarung zu schließen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

21