Die Festsetzungen des Haushaltsplanes 2014, der Stellenplan sowie der Finanzplanung 2015 bis 2017 wurden auf Basis des Vorberichts und der Übersicht über die Gruppierungen besprochen.

 


Beschluss:

 

Auf Grund der Artikel 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

                                                    in Einnahmen und Ausgaben mit       2.176.600 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

                                                    in Einnahmen und Ausgaben mit             66.200 €

 

ausgeglichen ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

I. Verwaltungsumlage

 

1.  Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzie­rung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 1.580.800 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.  Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2013 auf 12.235 Einwohner festgesetzt.

3.  Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 129,2031 € festgesetzt.

 

 

II. Investitionsumlage

 

1.            Eine Investitionsumlage im Vermögenshaushalt wird nicht festgesetzt.



§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

21

 

 

Dem Stellenplan (§ 6 KommHV) als Bestandteil des Haushaltsplan 2014 wird wie vorgestellt zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

21

 

 

Der Finanzplanung bis 2017 (Art. 70 GO, § 24 KommHV) als Anlage zum Haushaltsplan wird wie vorgestellt zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

21