Die Zusammenarbeit in der Kommunalen Verkehrsüberwachung begann am 01.04.2011 und ist zunächst auf 5 Jahre fest vereinbart worden. Anschließend kann die Zusammenarbeit jeweils mit einjähriger Kündigungsfrist aufgegeben werden. Im Hinblick auf die weitere Organisation und insbesondere Personalplanung wurden die Vertragsgemeinden abgefragt, ob sie die Verkehrsüberwachung und die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgemeinschaft über das Jahr 2016 hinaus fortsetzen werden.

 

Zwischenzeitlich liegen alle Antworten vor. Lediglich die Gemeinde Bastheim wird die Kommunale Verkehrsüberwachung im Frühjahr 2016 aufgeben.

 

Die Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit ist bis zu diesem Zeitpunkt neu zu fassen.

 

Der Anteil der Verkehrsüberwachung der Gemeinde Bastheim an den Verwaltungsarbeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt betrug bisher durchschnittlich 7,3 %. Dieser geringfügige Anteil ermöglicht, die gewonnene Sachbearbeitungszeit von ca. 3 Stunden / Woche im Bauamt einzusetzen, wo sie dringend benötigt wird.

 

Die Zusammenarbeit mit weiteren Gemeinden ist offen. Es besteht jedoch keinerlei Handlungsbedarf, den Kreis der mitzuverwaltenden Gemeinden auszuweiten. Insoweit bestanden seitens der Gemeinschaftsversammlung keine Einwände mit dem bisheringen Kreis der Gemeinden, ab 2016 ohne die Gemeinde Bastheim, weiterzuarbeiten.


Beschluss:

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt öffnet sich gegenwärtig nicht für die Aufnahme einer weiteren Gemeinde zur verwaltungstechnischen Abwickung der Verstöße in der Kommunalen Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

20