Sitzung: 18.03.2015 VG/002/2015
Die Zusammenarbeit in der Kommunalen Verkehrsüberwachung begann am
01.04.2011 und ist zunächst auf 5 Jahre fest vereinbart worden. Anschließend
kann die Zusammenarbeit jeweils mit einjähriger Kündigungsfrist aufgegeben
werden. Im Hinblick auf die weitere Organisation und insbesondere
Personalplanung wurden die Vertragsgemeinden abgefragt, ob sie die Verkehrsüberwachung
und die Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgemeinschaft über das Jahr 2016
hinaus fortsetzen werden.
Zwischenzeitlich liegen alle Antworten vor. Lediglich die Gemeinde
Bastheim wird die Kommunale Verkehrsüberwachung im Frühjahr 2016 aufgeben.
Die Zweckvereinbarung über die Zusammenarbeit ist bis zu diesem
Zeitpunkt neu zu fassen.
Der Anteil der Verkehrsüberwachung der Gemeinde Bastheim an den
Verwaltungsarbeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt betrug bisher
durchschnittlich 7,3 %. Dieser geringfügige Anteil ermöglicht, die gewonnene Sachbearbeitungszeit
von ca. 3 Stunden / Woche im Bauamt einzusetzen, wo sie dringend benötigt wird.
Die Zusammenarbeit mit weiteren Gemeinden ist offen. Es besteht jedoch
keinerlei Handlungsbedarf, den Kreis der mitzuverwaltenden Gemeinden
auszuweiten. Insoweit bestanden seitens der Gemeinschaftsversammlung keine
Einwände mit dem bisheringen Kreis der Gemeinden, ab 2016 ohne die Gemeinde
Bastheim, weiterzuarbeiten.
Beschluss:
Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt öffnet sich gegenwärtig nicht
für die Aufnahme einer weiteren Gemeinde zur verwaltungstechnischen Abwickung
der Verstöße in der Kommunalen Verkehrsüberwachung für den fließenden Verkehr.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
20 |
Mitgliederzahl: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
20 |