Sitzung: 24.03.2020 VG/001/2020
Mit Unterstützung durch die Stabsstelle
Kreisentwicklung wurde das Ausschreibungs-
und Förderverfahren analog zu den geförderten Ausbauten der Schulgebäude
begleitet und unterstützt. Mit der technischen Begleitung wurde die Corwese
GmbH beauftragt.
Nach
der Förderrichtlinie liegt der Förderhöchstbetrag für den Anschluss der
Geschäftsstelle der VG bei 50.000 €, da diese an das Bayer. Behördennetz angebunden
ist.
Herr
Frank Reichert von der Stabsstelle Kreisentwicklung im Landratsamt hat eine
Kostenschätzung für die Anbindung des Gebäudes an das Glasfaser-Netz erstellen
lassen.
Der FttH-Anschluss für die VG Bad Neustadt wurde auf rd. 19.040 €
geschätzt, zzgl. der Verfahrensbegleitung durch die Corwese GmbH mit 2.380 €
brutto. Die Förderung beträgt voraussichtlich 17.136 €, so dass ein Eigenanteil
der VG in Höhe von 4.284 € anfällt.
Zu beachten ist, dass sich bei der Anbindung einer
Verwaltungsgemeinschaft die Förderhöchstbeträge der Mitgliedsgemeinden
(anteilig) um den Förderbetrag für den Ausbau des VG-Gebäudes reduzieren.
Bisher hat die Gemeinde Schönau a. d. Brend, die Gemeinde Burglauer sowie die
Gemeinde Hohenroth einen Antrag auf Förderung gestellt. Die Gemeinden, die die
Förderung nach der o. g. Richtlinie nicht in Anspruch nehmen, können ihren
Förderanspruch an die VG abtreten (in Frage kämen z. B. die Gemeinden
Strahlungen, Rödelmaier, Salz oder Niederlauer).
Der Bürgermeisterausschuss hat in seinen Sitzungen vom 20.09./18.10.2019 über
die o. g. Möglichkeiten beraten und eine Antragstellung für das VG-Gebäude
befürwortet.