Durch die Neufassung der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser (Glasfaser/WLAN-Richtlinie – GWLANR) ist es möglich, dass neben den Schulgebäuden auch die Rathäuser / Verwaltungsgebäude der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, unabhängig von der aktuellen Versorgung, gefördert mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut werden können.

 

Mit Unterstützung durch die Stabsstelle Kreisentwicklung wurde das Ausschreibungs- und Förderverfahren analog zu den geförderten Ausbauten der Schulgebäude begleitet und unterstützt. Mit der technischen Begleitung wurde die Corwese GmbH beauftragt.

 

Nach der Förderrichtlinie liegt der Förderhöchstbetrag für den Anschluss der Geschäftsstelle der VG bei 50.000 €, da diese an das Bayer. Behördennetz angebunden ist.

 

Herr Frank Reichert von der Stabsstelle Kreisentwicklung im Landratsamt hat eine Kostenschätzung für die Anbindung des Gebäudes an das Glasfaser-Netz erstellen lassen.

 

Der FttH-Anschluss für die VG Bad Neustadt wurde auf rd. 19.040 € geschätzt, zzgl. der Verfahrensbegleitung durch die Corwese GmbH mit 2.380 € brutto. Die Förderung beträgt voraussichtlich 17.136 €, so dass ein Eigenanteil der VG in Höhe von 4.284 € anfällt.

 

Zu beachten ist, dass sich bei der Anbindung einer Verwaltungsgemeinschaft die Förderhöchstbeträge der Mitgliedsgemeinden (anteilig) um den Förderbetrag für den Ausbau des VG-Gebäudes reduzieren. Bisher hat die Gemeinde Schönau a. d. Brend, die Gemeinde Burglauer sowie die Gemeinde Hohenroth einen Antrag auf Förderung gestellt. Die Gemeinden, die die Förderung nach der o. g. Richtlinie nicht in Anspruch nehmen, können ihren Förderanspruch an die VG abtreten (in Frage kämen z. B. die Gemeinden Strahlungen, Rödelmaier, Salz oder Niederlauer).

Der Bürgermeisterausschuss hat in seinen Sitzungen vom 20.09./18.10.2019 über die o. g. Möglichkeiten beraten und eine Antragstellung für das VG-Gebäude befürwortet.