Der Haushaltsentwurf 2021 sowie der Entwurf der Finanzplanung bis 2024 wurden durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale in Abstimmung mit dem Gemeinschaftsvorsitzenden, Herrn ersten Bürgermeister Georg Straub, erstellt.

Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans 2021 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die Investitionsplanung, sowie die Schulden- und Rücklagenentwicklung werden von Herrn Kämmerer Martin Koller von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale erläutert.

Abschließend wurden die Haushaltssatzung 2021, die Finanzplanung und der Stellenplan von der Gemeinschaftsversammlung beschlossen.

 

Beschluss:

 

Auf Grund der Artikel 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 41, 42 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festge­setzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

                                                    in Einnahmen und Ausgaben mit                 3.197.400 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt

                                                    in Einnahmen und Ausgaben mit                    155.400 €

 

ausgeglichen ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

I. Verwaltungsumlage

 

1.   Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzie­rung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 2.550.100 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsge­meinden bemessen.

2.   Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 12.465 Einwohner festgesetzt.

3.   Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 204,5808 € festgesetzt.

 

 

II. Investitionsumlage

 

1.   Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzie­rung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 45.000 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsge-meinden bemessen.

2.   Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2020 auf 12.465 Einwohner festgesetzt.

3.   Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 3,6101 € festgesetzt.



§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

22

 

 

 

Der Stellenplan zum Haushaltsplan 2021 weist folgende Stellen auf:

 

Besoldungsgruppe /

Stellenanzahl

 

Erläuterung

 

Entgeltgruppe

2021

2020

 

 

1. Beamte

 

 

entspricht Entgeltgruppe

A 13

 

 

13

 

A 12

 

 

12

 

A 11

5

4

11

 

A 10

 

1

10

 

A 9

2

2,5

9

0,5 entf. ab 2020

A 8

0,15

0,5

8

 

A 7

3,5

2

7

 

A 6

 

1,5

6

 

Summe Beamte:

10,65

11,5

 

 

 

 

 

 

 

2. Angestellte

 

 

entspricht Besoldungsgruppe

13

1

1

A 13

 

12

2

2

A 12

 

11

2

2

A 11

inkl. NES-Allianz

10

 

1

A 10

 

9c

1

1

A 9 / A 10

 

9b

1

1

 

 

9a

3,64

3,64

 

 

8

2

2

A 8

 

7

10,56

5,33

A 7

 

6

2,51

5,89

A 6

inkl. NES-Allianz

5

0,21

0,21

A 5

 

4

-

-

A 4

 

1

0,23

0,09

 

 

Summe Angestellte:

26,15

25,16

 

 

Insgesamt:

36,80

36,66

 

 

 

 

 

 

 

3. Auszubildende

 

 

 

 

Anwärter 2. QE

1

1

 

 

VFA-K

3

1

 

 

Informatikkaufmann

 

1

Wechsel zur Interkomm IT RG GmbH

 

 

Beschluss:

 

Dem Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan 2021 wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

22

 

 

Die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 stellt sich wie folgt dar:

 

Rechnungsjahr 2022:

Gesamtplan                                                                                                                3.316.000 €

davon:                         Verwaltungshaushalt                                         3.245.000 €

                                    Vermögenshaushalt                                               71.000 €

Allgemeine VG-Umlage          2.655.000 €     entspricht        213,00 €/EW

Investitionsumlage                       50.000 €     entspricht            4,01 €/EW

 

Rechnungsjahr 2023:

Gesamtplan                                                                                                                3.375.000 €

davon:                         Verwaltungshaushalt                                         3.303.300 €

                                    Vermögenshaushalt                                               71.700 €

Allgemeine VG-Umlage          2.704.500 €     entspricht        216,97 €/EW

Investitionsumlage                       50.000 €     entspricht            4,01 €/EW

 

Rechnungsjahr 2024:

Gesamtplan                                                                                                                3.440.500 €

davon:                         Verwaltungshaushalt                                         3.368.100 €

                                    Vermögenshaushalt                                               72.400 €

Allgemeine VG-Umlage          2.768.600 €     entspricht        222,11 €/EW

Investitionsumlage                       50.000 €     entspricht            4,01 €/EW


Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale stimmt der Finanzplanung von 2022 - 2024 zu.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

22