Die Aufgaben des Standesamtsbezirks der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale wurden zwar am 01.07.2005 nach Art. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AGPStG) an das Standesamt der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale übertragen, jedoch bleiben nach Abs. 3 die Bestellungen der Bürgermeister zu Eheschließungsstandesbeamten von der Übertragung unberührt. Für die Bestellung bleibt die Verwaltungsgemeinschaft zuständig, die die Aufgaben übertragen hat.

 

Nach § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erlischt die Bestellung von Bürgermeistern zu Eheschließungsstandesbeamten spätestens mit Ablauf der Amtszeit, also nach Ablauf der Wahlperiode.

 

Die Verwaltungsgemeinschaft kann die Bürgermeister jeder Mitgliedsgemeinde

(1., 2., 3. Bürgermeister) zu Standesbeamten bestellen, sofern sein Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen und zur Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt ist.

Diese sind befugt, die im Zusammenhang mit der Eheschließung/Lebenspartnerschaft erforderlichen Beurkundungen und Eintragungen im Heirats- und Familienbuch vorzunehmen und Personenstandsurkunden aus diesen Personenstandsbüchern erstmals auszustellen, sowie Namenserklärungen anlässlich der Eheschließung/Lebenspartnerschaft und darauf bezogene Anschlusserklärungen zu beglaubigen oder zu beurkunden.


Beschluss:

 

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt, den Zweiten Bürgermeister der Gemeinde Rödelmaier, Herrn Thomas Wirsing, zum Eheschließungsstandesbeamten zu bestellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

19

Mitgliederzahl:

22

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

19